Die finanziellen Belastungen der Krise abfedern - Stadtverwaltung und Gemeinderat verständigen sich auf Hilfen für Unternehmer

Die finanziellen Belastungen der Krise abfedern - Stadtverwaltung und Gemeinderat verständigen sich auf Hilfen für Unternehmer

Der Stundungsantrag für die Gewerbesteuervorauszahlungen ist im Herrenalber Rathaus erhältlich und steht auf der www.badherrenalb.de als Download zur Verfügung. ©Stadt Bad Herrenalb

Der Stundungsantrag für die Gewerbesteuervorauszahlungen ist im Herrenalber Rathaus erhältlich und steht auf der www.badherrenalb.de als Download zur Verfügung. ©Stadt Bad Herrenalb

Der Stundungsantrag für die Gewerbesteuervorauszahlungen ist im Herrenalber Rathaus erhältlich und steht auf der www.badherrenalb.de als Download zur Verfügung. ©Stadt Bad Herrenalb

Der Stundungsantrag für die Gewerbesteuervorauszahlungen ist im Herrenalber Rathaus erhältlich und steht auf der www.badherrenalb.de als Download zur Verfügung. ©Stadt Bad Herrenalb

02. Apr 2020

In Bad Herrenalb sind im Zuge der Corona-Krise zahlreiche Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Die Stadtverwaltung möchte deshalb auf die Möglichkeiten hinweisen, mit denen aufgrund von Paragraf 4 der Corona-Verordnung in Bedrängnis geratene Unternehmen ihre finanziellen Belastungen abfedern können. Dazu zählt die Möglichkeit der Stundung von Gewerbesteuervorauszahlungen, Grundsteuer, Fremdenverkehrsabgabe und Kurtaxe.

Die Stundung der Gewerbesteuervorauszahlungen kann bei der Stadt beantragt werden. Das entsprechende Formular ist in der Finanzabteilung erhältlich oder kann unter www.badherrenalb.de/de/rathaus/verfahren/stundung-id_348 heruntergeladen werden. Zinsen werden bei einer Stundung von Forderungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise gestundet werden, nicht erhoben. Altfälle sind von dieser Regelung ausgenommen. Anträge zur Senkung des Messbetrages können formlos an das zuständige Finanzamt gesendet werden.

Die aktuelle Grundsteuer kann auf Antrag ebenfalls gestundet werden.

Die Kurtaxe ist für die Beherbergungsbetriebe ein durchlaufender Posten. Die Gäste zahlen die Kurtaxe an den Betrieb, der leitet die Kurtaxe an die Stadt weiter. Für Kurtaxe, die bereits vom Beherbergungsbetrieb eingenommen aber noch nicht weitergeleitet wurde, kann ebenfalls ein Stundungsantrag gestellt werden.

Die Fremdenverkehrsabgabe 2019 wird so abgerechnet, dass die Fälligkeit dieser Forderungen erst in das dritte Quartal 2020 fällt.

Die Vorauszahlungen für Strom, Gas und Wasser können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls angepasst werden. Hierzu müssen sich die Betroffenen direkt an die Stadtwerke wenden, die für die Beurteilung der Situation zuständig sind.

Wie Bürgermeister Klaus Hoffmann erklärt, wurde dieses Vorgehen mit allen Fraktionen im Gemeinderat abgestimmt. „Wir wollen gemeinsam allen Betrieben helfen, diese schwere Zeit zu überstehen und ein Zeichen der Solidarität setzen.“ Er wisse aber auch, dass den Betrieben mit den Stundungen alleine nicht geholfen ist. „Deshalb ist es wichtig, dass alle in Not geratenen Betriebe den engen Kontakt zu ihrer Hausbank suchen und vor allem die Förderanträge beim Land stellen.“

Ansprechpartnerin im Rathaus zum Thema Stundungen ist Rebecca Geibel aus der Finanzabteilung unter Telefon 07083 5005-15 oder per Email an rebecca.geibel@badherrenalb.de

Infos zu den Förderanträgen des Landes gibt es online auf www.badherrenalb.de/de/aktuelles/corona/land-stellt-soforthilfe-fuer-selbststaendige-und-unternehmen-zur-verfuegung-id_1088/.

Die Stadtwerke Bad Herrenalb geben Auskunft unter Telefon 07083 9248 – 40 oder per Email an info@stw-badherrenalb.de.