Gemeinderat / Sitzungsunterlagen
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetz dafür zuständig ist.
Die Mitglieder des Gemeinderates sind ehrenamtlich tätig und entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.
Zum Gemeinderat kann sich jeder Bürger (Mindestalter 18 Jahre) in seiner Heimatgemeinde wählen lassen, soweit keine Hinderungsgründe bestehen. Die Wahl findet nach demokratischen Grundsätzen (allgemein, frei, geheim, gleich und unmittelbar) statt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.