Stundung

Stundung

Sofern Sie finanziell nicht in der Lage sind, eine Forderung zu deren Fälligkeitstermin zu bezahlen, gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Ratenzahlung/Stundung zu stellen. Die Stadt Bad Herrenalb kann die Forderung sodann ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.

Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Das Antragsformular finden Sie unten.

Bitte beachten Sie:

Geht der Stundungsantrag nach dem Fälligkeitstag bei der Stadt Bad Herrenalb ein, sind die bereits entstandenen Kosten (wie z.B. Säumniszuschläge, Mahngebühren, Vollstreckungskosten) in jedem Fall zu entrichten.