Förderangebote der Bad Herrenalber Kindergärten

Orientierungsplan und ESU

Im Orientierungsplan für Bildung und Erziehung wird das angestrebte Bildungs- und Erziehungsverständnis für Kindergärten in Baden-Württemberg entfaltet und der Bildungsauftrag konkretisiert. Dabei werden die Grundlagen pädagogischer Arbeit wie Wertschätzung und Akzeptanz des Kindes ebenso angeführt wie die ganzheitliche und entwicklungsangemessene Begleitung der Kinder und die verschiedenen, eng verzahnten Bildungs- und Entwicklungsfelder Körper, Sinne, Sprache, Denken, Gefühl/Mitgefühl sowie Sinn, Werte und Religion.

Eine besondere Bedeutung kommt der Sprachförderung zu. 

Darüber hinaus thematisiert der Orientierungsplan u. a. die Bildungsprozesse von Geburt an, die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern, die Kooperation zwischen Kindergärten und Schule sowie die Qualitätssicherung. 

Das Fortbildungskonzept des Orientierungsplans besteht aus folgenden Bausteinen:

  • Die Chancen des Orientierungsplans
  • Beobachtung und Dokumentation 
  • Kooperationen mit Eltern, Schulen, anderen Partnern und Institutionen 
  • Wahl-Module aus den Bildungs- und  Entwicklungsfeldern 
  • Sprachbildung und Sprachförderung als zentrales Bildungs- und Entwicklungsfeld im Orientierungsplan 
  • Fortbildung der Leitungskräfte 

Die Erzieherinnen der Bad Herrenalber Kindergärten haben bereits alle Bausteine besucht.

Einschulungsuntersuchung -ESU-:

In Baden-Württemberg ist die Einschulungsuntersuchung verpflichtend für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie soll gesundheitliche Einschränkungen des Kindes feststellen, welche die Teilnahme am Unterricht beeinträchtigen können und mögliche Entwicklungsverzögerungen frühzeitig erkennen. Besonders wichtig ist dabei die Möglichkeit, Kinder frühzeitig fördern oder gezielt behandeln zu können, um den schulischen Erfolg so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Neben der individuellen Aussage zu jedem einzelnen Kind liefert die Einschulungsuntersuchung daher einen guten Überblick über den Gesundheitszustand der Schulanfänger in Baden- Württemberg. 

Nach der Neukonzeption wird die ESU zukünftig in 2 Schritten durchgeführt:

Dabei erfolgt Schritt 1 im vorletzten Kinder-gartenjahr, um Zeit für eventuell erforderliche Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zu gewinnen. 

Alle Kinder werden in Schritt 1 der ?neuen? ESU (15-24 Monate vor Einschulung) durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Gesundheitsämter auf Entwicklungsauffälligkeiten untersucht und bei Auffälligkeiten anschließend nachuntersucht, so dass gezielte Fördermaßnahmen eingeleitet werden können. 
Bei Kindern, die im Sprachscreening von Schritt 1 auffällig sind, wird im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport anschließend durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Gesundheitsämter eine verbindliche Sprachstandsdiagnose durchgeführt. 
Schritt 2 soll im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung zur Frage der gesundheitlichen Schulfähigkeit durchgeführt werden. In der ärztlichen Zusammenschau aller Befunde einschließlich der aktualisierten Dokumentation des Fragebogens für die Erzieherin oder den Erzieher sowie der Einschätzung der Kooperationslehrkraft wird in Schritt 2 entschieden, welche Kinder aus medizinischer Sicht schulreif sind oder ob ggf. eine Rückstellung oder Sonderbeschulung sinnvoll wäre. 
Bei auffälligen oder unklaren Befunden erfolgt eine erneute Untersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Gesundheitsämter. Kinder, die keine vorschulische Einrichtung (insbesondere Kindergarten, Präventivklasse, Schulkindergarten) besuchen, werden ausnahmslos in Schritt 1 und Schritt 2 untersucht.