Keine Ausstellung, Verlängerung und Aktualisierungen von Kinderreisepässen ab 01. Januar 2024

Keine Ausstellung, Verlängerung und Aktualisierungen von Kinderreisepässen ab 01. Januar 2024

Kosten für den Reisepass ab 01. Januar 2024 bei Beantragung am Hauptwohnsitz in Deutschland

Kosten für den Reisepass ab 01. Januar 2024 bei Beantragung am Hauptwohnsitz in Deutschland

Kosten für den Reisepass ab 01. Januar 2024 bei Beantragung am Hauptwohnsitz in Deutschland

Kosten für den Reisepass ab 01. Januar 2024 bei Beantragung am Hauptwohnsitz in Deutschland

15. Dez 2023

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Beantragungen von Kinderreisepässen sind nur noch bis 31.12.2023 möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmalen sowie mit einem Chip ausgestattet.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert.

Mit der Abschaffung wird künftig zudem der Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise). 

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. 

Die Identitäten der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden geschützt, indem EU-weit die Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn Ausweisdokumente mehrere Jahre gültig sein sollen. 

Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen.

Gebührenerhöhung bei Reisepässen ab 01. Januar 2024

Die Grundgebühr für antragstellende Personen ab dem 24. Lebensjahr erhöht sich ab 01. Januar 2024 für einen Reisepass auf 70 Euro.