Die Karte zeigt ein abgegrenztes Gebiet in einem Plan über die Flächennutzung von Bad Herrenalb-Dobel mit markierten Grundstücksnummern und Straßennamen.
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachungen

5. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Verwaltungsraums Bad Herrenalb / Dobel

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bad Herrenalb / Dobel

Öffentliche Bekanntmachung

5. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Verwaltungsraums Bad Herrenalb / Dobel

- Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB -

Aufstellungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Herrenalb / Dobel hat am 13.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Verfahren zur „5. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Bad Herrenalb / Dobel“ auf der Gemarkung Dobel, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einzuleiten. 

Das Plangebiet mit ca. 0,71 ha ist dem oben gezeigten Kartenausschnitt zu entnehmen. 

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Herrenalb / Dobel hat am 19.03.2026 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen für die 5. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Herrenalb / Dobel, die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf Grundlage des gebilligten Entwurfes vom 19.03.2026, bestehend aus einem (1) Plan, der Begründung und den Anlagen, durchzuführen.

Der Entwurf der 5. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Herrenalb / Dobel mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Herrenalb / Dobel wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können unter Downloads unten auf dieser Seite in der Zeit vom 15.04.2026 bis einschließlich 01.06.2026 eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. 

Die Übermittlung soll elektronisch an die Mailadresse nick.friesen@badherrenalb.de erfolgen.

Alternativ können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen können an die Stadt Bad Herrenalb, Rathausplatz 11, 76332 Bad Herrenalb, gerichtet werden. Im Rathaus an der vorgenannten Adresse können auch während der üblichen Öffnungszeiten Stellungnahmen zur Niederschrift angegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus Bad Herrenalb, Rathausplatz 11, 76332 Bad Herrenalb, im Stadtbauamt, im zweiten Obergeschoss während den üblichen Öffnungszeiten von montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 sowie im Kurhaus Dobel, Neue Herrenalber Straße 11, 75335 Dobel, Foyer (in der Zeit von jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 – 17.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende nach Einschätzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Herrenalb / Dobel wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten werden in das Internet eingestellt, bzw. liegen mit aus:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Dorfwiesen 2. Änderung“ Gemeinde Dobel, Umweltbericht, Planungsbüro Beck GmbH, Karlsruhe, 06.08.2025

Umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingingen. Im Einzelnen:

  • Landratsamt Calw, Bauordnung, 10.02.2026 (siehe Stellungnahme Nr. 1 Anlage 1 – Abwägungstabelle)
  • Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 21 Raumordnung, Baurecht und Denkmalschutz, 10.02.2026 (siehe Stellungnahme Nr. 2a Anlage 1 – Abwägungstabelle)
  • Regierungspräsidium Karlsruhe Stabstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz 06.02.2026 (siehe Stellungnahme Nr. 2b Anlage 1 – Abwägungstabelle)
  • Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, 19.01.2026 (siehe Stellungnahme Nr. 4 Anlage 1 – Abwägungstabelle)
  • Landesamt für Denkmalpflege, 13.01.2026 (siehe Stellungnahme Nr. 5 Anlage 1 – Abwägungstabelle)
  • Regionalverband Nordschwarzwald, 19.01.2026 (siehe Stellungnahme Nr. 6 Anlage 1 – Abwägungstabelle)
  • Bund für Umwelt und Naturschutz BUND, 09.02.2026 (siehe Stellungnahme Nr. Ö1 Anlage 1 – Abwägungstabelle)

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind - auch über die vorgenannten hinaus - verfügbar:

1. Zum Schutzgut Mensch

  • Zu Lärm- und Luftschadstoffen (z.B. Staub) innerhalb und außerhalb des Plangebietes
  • Nahversorgung 

2. Zum Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope

  • zu den vorhandenen Habitat-Strukturen im Plangebiet
  • zur vorhandenen artenschutzrechtlich relevanten Fauna (insb. Dunkler Wiesenknopf Ameisenbläuling, Vögel, Fledermäuse)
  • zum angrenzenden FFH-Gebiet
  • zu FFH-Mähwiesen
  • zur biologischen Vielfalt

3. Zum Schutzgut Boden 

  • hinsichtlich der Bodenfunktion und -wertigkeit
  • hinsichtlich Altlasten

4.  Zum Schutzgut Wasser

  • hinsichtlich des Grundwassers und Versickerungsmöglichkeiten

5. Zum Schutzgut Luft / Klima 

  • hinsichtlich Klimafunktion 

6. Zum Schutzgut Erholung / Landschaft

  • hinsichtlich Landschaftsbilds, Erholungsfunktion und Freizeitwert

7. Schutzgut Fläche

  • zur Flächeninanspruchnahme

VR Bad Herrenalb / Dobel, den 15.04.2026

gez. KLaus Hoffmann

Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzender

Oe1
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