Der Gemeinderat der Stadt Bad Herrenalb hat am 25.03.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal – 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zusammen mit Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO (Landesbauordnung) aufzustellen. Am 25.03.2026 hat der Gemeinderat der Stadt Bad Herrenalb in öffentlicher Sitzung zudem den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal – 1. Änderung“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan hat zum Ziel, den bestehenden Lebensmittelmärkten die Möglichkeit der Modernisierung und Neuorganisation des Verkaufsraums zu geben. Dafür soll die Verkaufsfläche in eher untergeordnetem Ausmaß für den Lebensmittel-Discountmarkt (aktuell Penny-Markt mit 810 m²) auf 1.025 m² und für den Lebensmittel-Vollsortimenter (aktuell Rewe-Markt mit 1.553 m²) auf 1.953 m² erweitert werden. Im Zuge der 1. Änderung werden somit vorrangig lediglich Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche sowie des Leitungsrechts getroffen. Die übrigen planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften des rechtsverbindlichen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal“, in Kraft getreten am 29.11.2012, gelten fort. Der Bebauungsplan beschreibt somit eine Maßnahme der Innenentwicklung.
Der Bebauungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ist dem Kartenausschnitt oben zu entnehmen. Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 03.03.2026.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 03.03.2026, mit gemeinsamer Begründung vom 03.03.2026 und deren Anlagen werden in der Zeit von
Montag, den 20.04.2026 bis einschließlich Freitag, den 22.05.2026
im Internet auf der Homepage der Stadt Bad Herrenalb veröffentlicht.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Übermittlung soll elektronisch an die Mailadresse
bauamt@badherrenalb.de
erfolgen.
Alternativ können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Herrenalb vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen können an das Rathaus Bad Herrenalb, Bauamt / Hr. Friesen, Rathausplatz 11, 76332 Bad Herrenalb, gerichtet werden. In vorgenanntem Rathaus können während der üblichen Öffnungszeiten auch Stellungnahmen zur Niederschrift angegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Bad Herrenalb, Rathausplatz 11, Raum 205 , 76332 Bad Herrenalb, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Stadt Bad Herrenalb, den 09.04.2026
Gez. Klaus Hoffmann, Bürgermeister