Führungszeugnis

Führungszeugnis

Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse auch online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Zuständiges Amt

Haupt- und Bürgeramt
Rathaus
Rathausplatz 11
76332 Bad Herrenalb
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Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr