Änderungen der Corona-Verordnung zum 2. Mai 2022
29. Apr 2022
Mit Beschluss vom 26. April 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 2. Mai 2022 in Kraft.
- Verlängerung der Verordnung bis zum 30. Mai 2022.
- Aufhebung der Maskenpflicht in Zahnarztpraxen, da das Bundesgesundheitsministerium zwischenzeitlich klargestellt hat, dass diese nur in Arztpraxen gelten soll.
Mehr Infos zur Corona-Pandemie sowie die vollständige Corona-Verordnung finden Sie auf der Website der Landesregierung.