Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes.
Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist § 196 BauGB: Auf Grundlage der Kaufpreissammlung „werden für jedes Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands, mindestens jedoch ... Bauland“ ermittelt und veröffentlicht.
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt gem. § 193 BauGB durch die Gutachterausschüsse. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Die Bodenrichtwerte in Bad Herrenalb mit Ortsteilen:
Erläuterungsrichtlinien zu den Bodenrichtwerten (pdf-Datei, Größe 0,2 MB)
Karte mit Bodenrichtwerten (pdf-Datei, Größe 5 MB)




